Rosenheim wird Stadt
Die Stadterhebung Rosenheims im Jahr 1864 war kein Abschluss unter eine langfristige Entwicklung, sondern die Initialzündung für einen rasanten Aufschwung.
In den fünfzig Jahren bis 1914 entwickelte sich die Kommune von einem noch spätmittelalterlich geprägten Markt hin zur modernen Kleinstadt mit zentralörtlichen Funktionen für die Region und einer zeitgemäßen städtischen Leistungsverwaltung für die Einwohner. Deren Zahl verdreifachte sich in diesem Zeitraum von 4.600 auf etwa 15.000.
In dieser Epoche entwickelte sich bereits der heutige Charakter Rosenheims:
- weiterführende Schulen
- staatliche Behörden
- Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte
- ein modernes Krankenhaus
- viele Einkaufsmöglichkeiten
- Handel und Gewerbe klein- und mittelständisch strukturiert
- die Bevölkerung mehrheitlich bürgerlich-konservativ
Wichtig für den Aufschwung der Stadt war auch die traditionelle Funktion als Verkehrsknotenpunkt. Durch die Anbindung an das Eisenbahnnetz ab 1857 wurde sie noch entscheidend verstärkt.
Gemeindeorgane
Seit der Stadterhebung Rosenheims war die Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters möglich. Zum ersten Bürgermeister der jungen Stadt wählten die Rosenheimer Magistratsräte und Gemeindebevollmächtigten den Juristen Friedrich Stoll, der bis zu seinem Tod 1889 die Verwaltung leitete.
Für die einzelnen Ressorts waren zehn Bürgerliche Magistratsräte zuständig, die ehrenamtlich tätig waren. Gewählt wurden diese vom Kollegium der Gemeindebevollmächtigten aus dessen Reihen.
Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten war bis 1918 die Vertretung der Bürgerschaft, seither ist dies der Stadtrat.
Die dreißig Rosenheimer Gemeindebevollmächtigten wurden von den Gemeindebürgern gewählt. Gemeindebürger war, wer das kostenpflichtige Bürgerrecht beantragt und verliehen bekommen hatte.
Dieser Vorgang konnte in einer Stadt der Größe Rosenheims bis zu 128 Mark kosten. Diese hohe Gebühr hatte zur Folge, dass 1905 von den 15.000 Einwohnern Rosenheims nur 440 bei Gemeindewahlen stimmberechtigt waren.